"Die Kirchengemeinde hat die Aufgabe, aufgrund des Bekenntnisses der Evangelischen Landeskirche als deren Glied evangelischen Glauben und christliches Leben in der Gemeinde und bei den Einzelnen zu fördern und christliche Gemeinschaft in Gesinnung und Tat zu pflegen. Sie hat, soweit dies nicht anderen obliegt, die hierfür erforderlichen Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten." (§ 1 der Kirchengemeindeordnung)

Die Evangelische Verbundkirchengemeinde Plieningen-Birkach sowie die einzelnen Kirchengemeinden im Verbund sind jeweils Körperschaften öffentlichen Rechts.