Taufe, Trauung und Beerdigung - drei Kasualien

Bei Kasualien werden Menschen für wichtige Schritte in ihrem Leben gesegnet.

Der Begriff Kasualien kommt von dem lateinischen Wort casus, was so viel heißt wie „Fall“. Als Kasualien bezeichnet die Evangelische Kirche in Deutschland Gottesdienste, die anlässlich wichtiger Stationen im Leben von Menschen gefeiert werden. Aber auch bei den anderen Anlässen steht der Segen Gottes für die Menschen im Mittelpunkt. Segen bedeutet: Gott begleitet Menschen in ihrem Leben. Er sagt immer wieder „Ja“ zu ihnen. An wichtigen Punkten im Leben wird dieses „Ja“ Gottes in besonderer Weise im Rahmen eines Gottesdienstes erbeten. Taufen, Trauungen und Beerdigungen zählen zu den kirchlichen Amtshandlungen.

Zu den Kasualien gehören auch weitere biografisch orientierte Segenshandlungen wie Einschulung, Geburtstage, Konfirmations- oder Ehejubiläen. In der evangelischen Kirche werden nur Menschen gesegnet, keine Gebäude oder Maschinen.

Für alle drei Kasualien ist grundsätzlich das Pfarramt des Hauptwohnsitzes zuständig.

Das für Sie zuständige Pfarramt können Sie in unserem Verbundgemeindebüro (Tel. 0711 / 45 48 13) erfragen bzw. über der Einteilung der Seelsorgebezirke entnehmen.

Taufen

Wer sein Kind taufen lassen möchte, melde sich bitte im Gemeindebüro des zuständigen Pfarramts oder im Dienstleistungszentrum der Verbundkirchengemeinde (Tel. 0711 / 45 48 13). Etwa vierzehn Tage vor der Taufe kommen Pfarrerin oder Pfarrer zu einem Besuch zu den Taufeltern, bei dem alles Nähere besprochen wird.

Bei der Auswahl der Taufpaten ist zu beachten, dass das Kind in der Regel zwei Taufpaten hat, mindestens ein Taufpate sollte evangelisch sein. Aus der Kirche Ausgetretene können nicht Taufpate werden. Wenn die Taufpaten nicht in der Verbundkirchengemeinde wohnen, braucht es eine Patenschaftsbescheinigung, die das Pfarramt am Wohnort der Taufpaten aussstellt.

Die Eltern werden gebeten, für ihr Kind einen passenden Bibelvers als Taufspruch auszuwählen. Eine Auswahl finden Sie u.a. unter Taufsprüche.

In der Martinskirche Plieningen finden Taufen in der Regel im Sonntagsgottesdienst um 9:30 Uhr statt.

In der Steckfeldkirche in Hohenheim finden Taufen in der Regel im Sonntagsgottesdienst um 10:45 Uhr statt.

In der Franziskakirche Birkach sind Taufen nach Absprache im Sonntagsgottesdienst möglich.

Wegen weiterer Tauftermine wenden Sie sich bitte an das Verbundgemeindebüro (Tel. 0711 / 45 48 13).

Sie möchten heiraten!

Das freut uns sehr für Sie und wir wünschen Ihnen Glück und Gottes Segen für Ihr gemeinsames Leben.

Wenn Sie kirchlich getraut werden möchten, d.h. für Ihre Ehe den Segen Gottes erbitten, melden Sie sich bitte spätestens drei Monate davor im Verbundgemeindebüro oder direkt bei dem für Sie zuständigen Pfarramt. Zunächst vereinbaren Sie den Termin Ihrer kirchlichen Trauung, damit die Kirche belegt ist. Weiterhin vereinbaren Sie mit der für Sie zuständigen Pfarrerin oder dem für Sie zuständigen Pfarrer einen Termin für ein persönliches Traugespräch. In diesem (ersten) Gespräch werden alle nötigen Daten aufgenommen sowie der Traugottesdienst gemeinsam geplant.

Der Trauansprache liegt ein Bibelwort zugrunde, das Sie sich selbst als Leitwort aussuchen können. Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer wird Ihnen Vorschläge machen, aber auch das Internet bietet z.B. unter www.trauspruch.de Hilfe. Das Gleiche gilt für Musik und Lieder. In der Regel spielt der Organist unserer Gemeinde bei Trauungen. Sollten Sie andere Wünsche haben oder weitere Mitwirkende den Gottesdienst mitgestalten, sollten Sie das frühzeitig abklären für eventuell gemeinsame Probentermine. Die Pfarrerin oder der Pfarrer stellt alle nötigen Kontakte zum Organisten und zum Mesner her. Für den Blumenschmuck beauftragen Sie gerne einen Floristen Ihrer Wahl. Wenn Sie zusätzliche Raumwünsche haben, z.B. für einen anschließenden Sektempfang, sollten Sie das ebenfalls frühzeitig anmelden. Gebühren für auswärtige Paare sowie Mieten für Räume können Sie über das Gemeindebüro erfragen.

Wenn Sie verschiedenen christlichen Konfessionen angehören, können Sie sich natürlich auch kirchlich trauen lassen: Entweder Sie lassen sich in einer evangelischen Kirche evangelisch trauen unter Beteiligung eines katholischen Pfarrers. Dann nehmen Sie am besten als erstes mit der evangelischen Seite Kontakt auf. Oder Sie lassen sich katholisch in einer katholischen Kirche trauen unter Beteiligung eines evangelischen Pfarrers. Dann wenden Sie sich zuerst an das katholische Pfarramt. Beide Kirchen erkennen die jeweilige Trauung an.

Möchten Sie in einer anderen Kirche heiraten als die ihres Wohnsitzpfarramtes, dann ist eine Trauung nur möglich, wenn die Pfarrerin/der Pfarrer bereit ist, zur Trauung in eine unserer Kirchen zu kommen.

Wenn Sie Mitglied der Verbundkirchengemeinde sind und auswärts getraut werden möchten, benötigen Sie die sogenannte Dimissoriale. Das ist eine Bestätigung, dass die Wohnsitzgemeinde mit der Trauung einverstanden ist. Diese erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Pfarramt.

Kirchliche Bestattung

Bei einem Todesfall sollten die Angehörigen zunächst Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen aufnehmen. Dieses setzt sich dann wegen eines Bestattungstermins mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung. Es ist aber auch möglich, zuerst mit dem Pfarramt Kontakt aufzunehmen.

Gerne begleiten die Pfarrerinnen und Pfarrer Sterbende und ihre Angehörige. Sie können für ein Krankenabendmahl angefragt werden oder für eine Aussegnung am Sterbebett.
Trauerfeiern können in der jeweiligen Kirche / Kapelle vor Ort abgehalten werden, auch wenn die Bestattung an einem anderen Ort stattfindet.